Der Bundestag hat eine Neuregelung für den Zugriff auf Bestandsdaten durch der Ermittler der Bundesbehörden bei den Providern am 21.3.2013 verabschiedet. Provider dürfen danach die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen, was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis darstellt.