19 März 2013
Absprachen im Strafprozess noch verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. März 2013 festgestellt, dass formelle Absprachen verfassungsgemäß sind, so lange die gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten werden. Genau hier hat das Bundesverfassungsgericht jedoch ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung in der täglichen Praxis gesehen und die Einhaltung von Transparenz- und Dokumentationspflichten angemahnt.
Nach einer empirischen Studie werden derzeit in erheblichem Umfang illegale Absprachen getroffen, die eindeutig verfassungswidrig sind und die gesetzgeberischen Schutzmechanismen zu Gunsten des Beschuldigten unterlaufen.
Der Gesetzgeber habe die Praxis der Absprache weiter sorgfältig zu beobachten und ggfs. Anpassungen vorzunehmen.
Im Ergebnis segnet das Verfassungsgericht die bisherigen Vorschriften ab und moniert lediglich den alltäglichen Umgang durch die Verfahrensbeteiligten.
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