10 April 2012
Britische Angestellte würden Firmenkenntwort verkaufen
Nach einer britischen Studien würden britische Angestellte ihr Firmenkennwort für verschwindend geringe Beträge verkaufen. So die Meldung bei www.heise.de vom 7.4.2012. Ein Unfrechtsbewusstsein für mögliche Straftaten liegt offenbar bei den britischen Nachbarn nicht vor. Nach deutschem Recht würde ein Mitarbeiter, der sein Passwort herausgibt, u.a.den Tatbestand des Vorbeitens des Ausspähen von Daten gemäß § 202 c StGB erfüllen. Dabei droht eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Auf den sorgfältigen Umgang mit Firmenzugangsdaten sollte jeder Angestellte im eigenen Interesse achten.
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