10 Oktober 2011
Choos Computer Club knackt Bundestrojaner
Der CCC hat den staatlichen "Bundestrojaner" analysiert und festgestellt, dass die Spionagesoftware weitreichende, bedenkliche Manipulaitonen an dem betroffenen Computer ermöglicht.
Der Einsatz eines sog. Bundestrojaners zum Zwecke einer heimlichen Online-Durchsuchung wurde und wird seit 2005 sehr kontrovers diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht setzte 2008 mit einer Entscheidung, die das "Computer-Grundrecht" schuf, der Ausforschung von IT-Systemen sehr enge Grenzen. Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um z.B.Skype-Gespräche vor der Verschlüsselung abhören zu können, darf danach ausschließlich für Internettelefonie eingesetzt werden.Wie der CCC nun feststellte, verfügt der Bundestrojaner über weitere Funktionen, die nicht von den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht gedeckt werden. So soll die Software nicht nur Daten ausleiten können, sondern beinhalte auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen weiterer Schadsoftware. Auch sei das Aufspielen belastender Informationen auf den infizierten Rechner technisch möglich. Sicherheitslücken sollen darüberhinaus den Missbrausch durch Dritte ermöglichen.
Weitere Informationen z.B. bei www.heise.de
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