15 Juni 2011
Dos-Attacken strafbar
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Mann u.a. wegen Computersabotage gem. § 303 b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Wer mittels eines DDos- Angriffs durch massenhafte Anfragen eine Website stört oder lahmlegt, gerät fortan nicht nur in die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung. Nach diesem Urteil ist davon auszugehen, dass auch andere Gerichte zu der Auffassung gelangen, dass DDos-Angriffe strafbar sind.
Gesehen bei Heise
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