31 Mai 2011
Freispruch für Kachelmann
Bereits um kurz nach 9.00 Uhr wurde das Urteil verkündet. Freispruch! Die Indizien für einen Schuldspruch haben dem Gericht nicht ausgereicht. Damit war es nur folgerichtig, Herrn Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freizusprechen. Der Versuch, diesen Freispruch als Freispruch zweiter Klasse zu entwerten, ist unanständig. Einen Freispruch zweiter Klasse kennt unser Rechtssystem nicht. Ob das Urteil allerdings rechtskräftig wird, ist derzeit ungewiss. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit Revision einzulegen.