1997 wurde für Rechtsanwälte die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für
Strafrecht" eingeführt. Da ich schon seit 1989 ausschließlich als
Strafverteidigerin tätig war, konnte ich die nötigen Erfahrungen und
Spezialkenntnisse sofort nachweisen und führe seit 1997 diesen Titel -
übrigens als Erste in Schleswig-Holstein.
Sie können sich bei zugelassenen Fachanwälten für Strafrecht auf besondere
Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) in folgenden Bereichen verlassen:
- Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
- Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-,
Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und
Strafvollzugsrecht.