Am heutigen Tag ist das Verfahren gegen meinen Mandanten mit einem Freispruch beendet worden. Die Zeugin und unser Mandant führten eine fast vierjährige Liebesbeziehung, die u.a durch E-Mails, in der sie ihre Liebe bekundete, bestätigt wurde. Im Zuge der Trennung und unter dem Eindruck einer mehrjährigen Therapie nahm die Zeugin eine massive Umdeutung der Beziehung in Sinne einer Abwertung vor, wie der Glaubwürdigkeitsgutachter bestätigte. Sie behauptete nun missbraucht worden zu sein und stellte Strafanzeige.