13 Mai 2011
Selbstanzeige wird eingeschränkt
Am 3.5.2011 ist das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige erheblich eingeschränkt. Die Teilselbstanzeige ist künftig geseztlich ausgeschlossen. Strafbefreiende Wirkung kommt einer Selbstanzeige nur noch dann zu, wenn alle Hinterziehungssachverhalte vollständig offengelegt werden.
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