22 Juni 2011
Besuch vom Staatsanwalt
Es trifft nicht nur die anderen.
Niemand rechnet damit, doch es kann jedem passieren: Plötzlich stehen Staatsanwalt und Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und wollen Ihre Firma, Ihre Wohnung etc. nach Beweismitteln durchsuchen. Als Betroffener steht man dieser Situation hilflos gegenüber. Ergibt sich aus dem Beschluss, dass man selbst nicht einer Straftat verdächtigt wird, ist die Situation noch einigermaßen beherrschbar. Durch eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Gegenstände kann die eigentliche Durchsuchung abgewendet werden.
Besonders unangenehm wird es, wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat, z. B. ein Korruptionsdelikt, einen Betrug oder eine Untreue oder eine Steuerhinterziehung begangen zu haben und die Polizei mit der Suche nach Unterlagen Ihre Geschäftsräume oder Wohnung auf den Kopf stellt.
In diesem Falle gilt:
Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Diskutieren Sie auf keinen Fall über den Inhalt des Beschlusses. Äußern Sie sich ohne Beratung mit einem Strafverteidiger nicht zu den Vorwürfen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, wenn die Durchsuchung in der Firma durchgeführt wird. Behindern Sie die Beamten nicht bei den Durchsuchungsmaßnahmen. Rufen Sie Ihren Anwalt an. Das Telefonat darf Ihnen nicht verwehrt werden, wenn Sie die Durchsuchungsarbeit nicht stören. Der kann einen Strafverteidiger informieren und diesen bitten, sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, besser noch, direkt zum Ort des Geschehens zu kommen. Der Strafverteidiger kann vor Ort dafür Sorge tragen, dass Ihre Privatsphäre und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt werden.
Sollten Sie bei der Durchsuchung auf einen Anwalt verzichten, lassen Sie sich das Verzeichnis über die sichergestellten Gegenstände geben und vereinbaren schnellstmöglich einen Termin bei einem Strafverteidiger.
Für Rückfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!