13 Mai 2011
Entfernen von SIM-Locks strafbar
Vorsicht bei der Entfernung von SIM-Locks. Es gibt inzwischen mehrere Gerichtsentscheidungen, die wegen Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB sowie wegen Datenveränderung, § 303 a StGB verurteilt haben. Allerdings trafen die Entscheidungen keine Privatpersonen, sondern diejenigen, die gegen Bezahlung die Entfernung von SIM-Locks angeboten und damit gewerbsmäßig gehandelt hatten. Mit weiteren Entscheidungen zu dieser Thematik ist auf jeden Fall zu rechnen.
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