14 Februar 2012
Ermittlungen gegen Nuzter von Kino.to
Nach einem Bericht von heise.de plant die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungsverfahren gegen Nuzter von kino.to einzuleiten. Zumindest diejenigen, die durch pay-pal Überweisungen die gewerblichen Urheberrechtsverletzungen unterstützt haben, sollen sich offenbar wegen Beihilfe in einem förmichen Verfahren verantworten. Weniger interssiert scheinen die Ermittler an den Personen zu sein, die tatsächlich Musik oder Filme konsumiert haben, was im Einzelfall auch konkret nachweisbar sein müsste.
Dagegen gibt es bereits einige Urteile gegen Betreiber/Mitarbeiter des Portals kino.to, die gewerbsmäßig Urheberrechtsverletzungen durch hochladen von tausenden von Dateien bgegangen haben. So ist der Haupt-Admin des illegalen Portals in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Dagegen gibt es bereits einige Urteile gegen Betreiber/Mitarbeiter des Portals kino.to, die gewerbsmäßig Urheberrechtsverletzungen durch hochladen von tausenden von Dateien bgegangen haben. So ist der Haupt-Admin des illegalen Portals in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Weitere Informationen bei: Heise