14 November 2012
Ist die Absprache § 257 c StGB verfassungswidrig?
Die gesamte Struktur der verfahrensbeendenden Absprache wird verfassungsrechtlich überprüft. Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hatte der Senat einen Hochschullehrer mit der Durchführung einer empirischen Studie zur Praxis der Verständigung im Strafverfahren beauftragt. 330 Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger wurden befragt. Danach glaubt die Mehrheit der befragten Richter, dass bei jeder zweiten Verfahrensabsprache gegen die Strafprozessordnung verstoßen werde. Überwiegend werde nach wie vor ein informeller „Deal“ geschlossen. Geständnisse werden nicht oder nur rudimentär überprüft, während mehr als die Hälfte der Strafverteidiger davon ausgehen, dass vielfach mutmaßlich Falschgeständnisse abgegeben würden, um eine milde Strafe zu erreichen. Der Druck der Sanktionsschere bestehe insbesondere dann, wenn eine bewährungsfähige Strafe bei Ablegung eines Geständnisses und eine Haftstrafe bei streitiger Hauptverhandlung in Betracht komme. In der mündlichen Verhandlung machten die Verfassungsrichter offenbar bereits deutlich, das Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung zur Absprache mit der Verfassung bestehen. Es ist denkbar, dass das Verfassungsgerichts die bisherige kippt oder erhebliche Nachbesserung einfordert. Mit dem Urteil wird in ca. 3 Monaten gerechnet. Für Rückfragen:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!