14 März 2013
Keine gesetzliche Reglung zur Beschränkung der Haftung bei W-Lan-Nutzung
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung die Störerhaftung bei offenem W-Lan gesetzlich zu regeln. Unter Verweis auf die Entscheidung der Bundesgerichtshof zur Störerhaftung nicht-gewerblicher Hotspot-Anbieter, hält das Bundeswirtschaftsministerium eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich.
Nach dem Urteil können Privatpersonen zwar auf Unterlassung, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Betreiber eines privat genutzten drahtlosen Netzes unterliegen nach Auffassung der Regierung damit "keinen unzumutbaren Haftungsrisiken".
Auch gewerbliche Anbieter würden ausreichend Rechtssicherheit genießen. Zwar habe der Bundesgerichtshof hier explizit keine Entscheidung getroffen. Eine mögliche Schadensersatzpflicht und strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Anbieters für Rechtsverletzungen seiner Kunden werde durch das Haftungsprivileg für Provider im TMG bereits ausgeschlossen. Es sei zudem davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung praxisgerecht weiter entwickeln werde. Hierfür spreche z.B. eine Entscheidung des LG Frankfrut.
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