02 April 2012
Neuer Tatbestand zur Datenhehlerei gefordert
Aus Hessen kommt der Vorstoß, den Handel mit gestohlenen, digitalen Daten unter Strafe zu stellen. Der Ankauf von digitalen Identitäten wie Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken wie Facebook etc., E-Mailaccounts oder Kreditkartenkonten stelle ein ernstzunehmendes Problem dar. Wer Persönlichkeitsrechte Dritter für eigene finanzielle Interessen missbrauche, müsse bestraft werden können, heißt es aus Hessen. Hierzu soll der klassische Hehlereitatbestand in § 259 StGB um § 259a StGB ergänzt werden. Wer dann in Bereicherungsabsicht mit Daten handelt, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, macht sich ebenfalls strafbar. Ob allerdings tatsächlich eine Strafbarkeitslücke besteht und nicht schon jetzt der Schutz durch bestehender Straftatbestände ausreicht, scheint nicht eindeutig zu sein. Das Bundesjustizministerium will dies zumindest überprüfen, nachdem der Vorschlag aus Hessen auf der nächsten Justizministerkonferenz beraten wurde.
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