22 März 2013
Neuregelung für Zugriff auf Bestandsdaten
Der Bundestag hat eine Neuregelung für den Zugriff auf Bestandsdaten durch der Ermittler der Bundesbehörden bei den Providern am 21.3.2013 verabschiedet. Provider dürfen danach die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen, was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis darstellt.
Die entsprechenden Informationen müssen sie im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben. Betroffene sollen anschließend informiert werden.Ein Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter soll zudem nur mit richterlicher Genehmigung möglich sein. Wollen Geheimdienste an derlei "Zugangssicherungscodes" heran, muss das die zuständige parlamentarische G10-Kontrollkommission absegnen. Trotz Bedenken von Datenschützern soll der Richtervorbehalt nicht bei der Abfrage der Identitäten, die hinter einer IP-Adresse stehen, gelten.
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