29 Januar 2012
Vorratsdatenspeicherung ohne zusätzlichen Nutzen
Das Bundesjustizministerium hat eine von ihm beauftragte Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) veröffentlicht, die zu dem Ergebniss kommt, dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keine Schutzlücke entstanden ist. Dies wird unter anderem anhand des Vergleichs von deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 in Deutschland und im Ausland gezeigt. Befürworter der anlasslosen (also verdachtsunabhängigen) Speicherung von sensiblen Verkehrsdaten hatten stegt argumentiert, dass die Strafverfolgung nicht auf die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, entbehrt damit einer tragfähigen Grundlage. Das Gegenteil dürfte nach der Studie der Fall sein. Die Sicherheit der Bevölkerung wird duch die Datenspeicherung auf Vorrat nicht verbessert. Entsprechende Ermittlungserfolge fehlen.
Weitere Informationen z.B. bei Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
oder Sebastian Blumenthal, MdB