24 April 2013
Keine Steuerhinterziehung bei Fehler des Finanzamtes
Nutzt ein Steuerpflichtiger den Fehler des Finanzamtes aus dem Vorjahr aus, ist hierin keine Steuerhinterziehung zu sehen. Dies stellte der Bundesfinanzhof (Urt.v. 4.12.2012, Az. VIII R 50/10) fest. Es bestehe auch keine Pflicht, das Finanzamt auf die Fehlerhaftigkeit des Bescheides hinzuweisen, wenn die Erklärung vollständig und richtig gewesen ist.
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